Aktenzeichen 5 StR 525/11

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RCNPEKHM7QU7VVMBAH

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 28.03.2012

Sicherungsverwahrung im Übergangsfall: Unerlässlichkeit der Anordnung zum Schutz der Allgemeinheit vor schweren Sexual- und Gewaltstraftaten

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