Aktenzeichen 7 U 5584/22

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OLG München: Urteil vom 13.12.2023

Sittenwidrigkeit, Rechtsmißbrauch, Abschalteinrichtung, Nutzungsentschädigung, Rechtshängigkeit, Klagepartei, Unzulässigkeitsabweisung, Arglistige Täuschung, Vorläufige Vollstreckbarkeit, Übereinstimmungsbescheinigung, Schriftsätze, Greifbare Anhaltspunkte, Sachverständigengutachten, Vorgerichtliche Rechtsverfolgungskosten, Berufungsinstanz, Gesetzesverstoß, Klageantrag, Klageabweisung, Besondere Verwerflichkeit, Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung

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