Aktenzeichen IV ZR 122/09

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RCNPDPVYSU456YGCAV

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 10.11.2010

Deckungsprozess gegen die Kfz-Teilkaskoversicherung nach behauptetem Fahrzeugdiebstahl: Notwendigkeit erneuter Anhörung von Zeugen in der Berufungsinstanz

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