Aktenzeichen 5 StR 2/14

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RCNPDN4CJJQK4RYYH2

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 24.03.2014

Strafverfahren wegen schwerer bzw. gefährlicher Körperverletzung: Notwendige Feststellungen bei psychischer Beihilfe zu einer Körperverletzung; Ablehnung eines Beweisantrages auf Zeugenvernehmung nach Vorladung eines Zeugen durch den Prozessbevollmächtigten eines Angeklagten; Konnexität zwischen Beweisbehauptung und Beweismittel

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