Aktenzeichen 21 O 2080/24

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RCNPD7EDHM9NS3GYAQ

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LG München I: Urteil vom 20.03.2024

Nebenintervenient, Patentanspruch, Verfügungspatent, Einstweilige Verfügung, Äquivalente Patentverletzung, Schutzrechtsverletzung, Auskunftsanspruch, Erstbegehungsgefahr, Bundespatentgericht, Auswahlentscheidung, Antragsgegner, Patentinhaber, Ordnungshaft, Verfügungsgrund, Prüfungspflichten, Große Beschwerdekammer, Gerichtsstandsvereinbarung, Sorgfaltspflicht, Wiederholungsgefahr, Pemetrexed

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