Aktenzeichen V ZB 103/14

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2015:111215BVZB103.14.0
RCN:
RCNPD6U9YE5QPLF68X

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 11.12.2015

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Wohnungseigentumsverfahren in Sachsen-Anhalt: Verschuldenszurechnung bei unzureichender anwaltlicher Recherche zur Zentralgerichtsbarkeit in Wohnungseigentumssachen; Hinweispflichten des fehlerhaft angerufenen Gerichts

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