Aktenzeichen X B 31/14

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RCNPCAFDY6KGEF223L

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Bundesfinanzhof: Beschluss vom 08.10.2014

Keine Umdeutung von Leibrenten in Kaufpreisraten allein aufgrund einer entsprechenden Willensbekundung der Vertragsparteien - Rüge der Verletzung der Sachaufklärungspflicht

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