Aktenzeichen W 8 K 22.1233

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RCN:
RCNPC77TQPB2Y9HQSU

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VG Würzburg: Urteil vom 17.04.2023

Versagungsgegenklage, Abgrenzung zwischen Soloselbständigen und Unternehmen, ständige Verwaltungspraxis, keine Ermessensfehler oder Willkür, kein atypischer Ausnahmefall

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