Stattgebender Kammerbeschluss: Zum Einfluss des Grundrechts auf Meinungsfreiheit bei Auslegung und Anwendung der grundrechtsbeschränkenden Vorschriften der §§ 185ff StGB - hier: Grundrechtsverletzung durch unzureichend begründete Einstufung eines Korruptionsvorwurfs als Tatsachenbehauptung - unzureichende Berücksichtigung des Kontextes
Öffnen