Aktenzeichen M 18 V 22.5251

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VG München: Entscheidung vom 17.11.2022

Vollstreckung einer einstweiligen Anordnung, Zwangsgeldandrohung gegen Behörde, Nachweis eines Betreuungsplatzes in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege, Kapazitätserschöpfung

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