Aktenzeichen M 10 E 23.1929

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RCN:
RCNPBKUWZKPDJDHMLW

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VG München: Entscheidung vom 03.05.2023

Einstweilige Anordnung, Anspruch auf Unterlassung der Herausgabe eines rechtskräftigen anonymisierten Strafbefehls an einen Redakteur (hier verneint), Allgemeines Persönlichkeitsrecht, Pressefreiheit, Presserechtlicher Auskunftsanspruch des Beigeladenen (hier bejaht)

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