Aktenzeichen Au 9 E 20.762

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNPBHGUSEF2QH34X7

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VG Augsburg: Entscheidung vom 05.05.2020

Geeignete Maßnahmen zur Wahrung des Mindestabstands in Einzelhandelsbetrieben

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