Aktenzeichen IV ZR 102/19

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2020:060520UIVZR102.19.0
RCN:
RCNPB3UDMQJSJNC6DT

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Urteil vom 06.05.2020

Altvertrag über eine private Rentenversicherung: Einzelfallentscheidung des Tatrichters hinsichtlich der Wirksamkeit einer Widerspruchsbelehrung; Verpflichtung zur Information des Versicherungsnehmers über garantierte Rückkaufswerte

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