Aktenzeichen 30 W (pat) 545/18

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RCN:
RCNPASXE8H5K23X3YJ

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Bundespatentgericht: Beschluss vom 02.04.2020

Markenbeschwerdeverfahren – "AUGENTAGESKLINIK HEIDELBERG AOZ AUGENTAGESKLINIK + PRAXIS HEIDELBERG BISMARCKPLATZ (Wort-Bild-Marke)/Augenpraxisklinik (Wort-Bild-Marke)" – zur Kennzeichnungskraft – Dienstleistungsidentität – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne

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