Aktenzeichen VII ZB 59/10

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RCNPAL5G2FE596TCHT

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 21.02.2013

Pfändung von Guthaben auf einem Pfändungsschutzkonto: Aufnahme der Verpflichtung des Schuldners zur Herausgabe der zur Erhöhung der Pfändungsfreibeträge führenden Nachweise in den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss

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