Nichtannahmebeschluss: Anspruch auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 S 1 GG) und Anforderungen an Wiedereinsetzungsanträge - Belehrungspflicht über Wiedereinsetzungsmöglichkeit bei Fehlern der Justiz als Wiedereinsetzungsgrund - hier: mangels Erfolgsaussichten in der Sache kein schwerer Nachteil durch Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde
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