Bundesverfassungsgericht: Ablehnung einstweilige Anordnung vom 13.10.2016
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Unzulässigkeit wegen Subsidiarität gegenüber fachgerichtlichem Eilrechtsschutz sowie wegen unzureichender Substantiierung des eA-Antrags
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