Aktenzeichen 6 StR 48/21

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2021:090321B6STR48.21.0
RCN:
RCNP9L5W7XZCF22VW3

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 09.03.2021

Revision in Strafsachen: Notwendigkeit neuer Feststellungen zur Person nach Aufhebung des Rechtsfolgenausspruchs und Zurückverweisung; Verbot der reformatio in peius in Bezug auf Einzelstrafen; Einziehung beschlagnahmten Bankguthabens bei Verzichtserklärung des Angeklagten

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