Aktenzeichen 2 StR 45/20

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2020:010920B2STR45.20.0
RCN:
RCNP9BNF8ZJHG8THJT

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 01.09.2020

Revisionsbegründung in Strafsachen: Wiedereinsetzungsantrag des verteidigten Angeklagten bei Fristversäumung für eine eigene Revisionsbegründung wegen verspäteten Zugangs einer Abschrift des Sitzungsprotokolls; Grenzen eines eigenen Akteneinsichtsrechts des Angeklagten

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