Aktenzeichen EnVR 10/13

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RCN:
RCNP8V46JHCZRS7SKL

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 03.06.2014

Beendigung des Konzessionsvertrages zwischen der Gemeinde und dem Stromnetzbetreiber: Pflicht zur Übereignung der Stromverteilungsanlage an das neue Energieversorgungsunternehmen; Übereignungsanspruch hinsichtlich gemischt genutzter Mittelspannungsleitungen; Ermessen der Regulierungsbehörde bei der Missbrauchsaufsicht - Stromnetz Homberg

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