Beendigung des Konzessionsvertrages zwischen der Gemeinde und dem Stromnetzbetreiber: Pflicht zur Übereignung der Stromverteilungsanlage an das neue Energieversorgungsunternehmen; Übereignungsanspruch hinsichtlich gemischt genutzter Mittelspannungsleitungen; Ermessen der Regulierungsbehörde bei der Missbrauchsaufsicht - Stromnetz Homberg
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