Aktenzeichen 2 N 17.1307

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RCN:
RCNP8445UJ7X2Y3HU9

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VGH München: Entscheidung vom 26.03.2019

Mangelndes Rechtsschutzbedürfnis für Normenkontrollverfahren bei bestandskräftiger Baugenehmigung, auch wenn das Vorhaben noch nicht verwirklicht ist

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