Aktenzeichen AN 14 S 18.50697

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RCN:
RCNP79ZARND7WDLP6A

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VG Ansbach: Entscheidung vom 26.09.2018

Vorläufiger Rechtsschutz gegen Abschiebungsandrohung bei fehlerhaftem Bundesamtsbescheid eines bereits in Griechenland anerkanntem syrischen Asylbewerbers

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