Aktenzeichen W 8 K 21.30192

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RCN:
RCNP6ZZMC6PS7HLVWE

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VG Würzburg: Entscheidung vom 28.09.2021

Iran, Verweisung, örtliche Unzuständigkeit, Inhaftierung bei Klageerhebung, Aufenthaltsbestimmung bei Klageerhebung für Oberfranken, örtliche Zuständigkeit des VG Bayreuth

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