Aktenzeichen S 2 R 834/15

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNP6F5UF5EXY2J7VF

Verknüpfte Entscheidungen

SG Augsburg: Urteil vom 18.03.2016

Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag ist nicht aus dem gezahlten, sondern aus dem geschuldeten Lohn zu entrichten

Öffnen
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.