Aktenzeichen 2 BvR 2628/18

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2020:rk20200520.2bvr262818
RCN:
RCNP6ARJTKGVS7KSWY

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Stattgebender Kammerbeschluss vom 20.05.2020

Stattgebender Kammerbeschluss: Art 6 Abs 5 GG verbietet Differenzierung zwischen nichtehelichen und ehelichen Abkömmlingen Verfolgter bzgl des Einbürgerungsanspruchs gem Art 116 Abs 2 S 1 GG - Berücksichtigung der Wertentscheidungen zugunsten der Gleichstellung nichtehelicher Kinder (Art 6 Abs 5 GG) sowie der Gleichberechtigung von Mann und Frau (Art 3 Abs 2 GG) - hier: Grundrechtsverletzung durch Versagung der Einbürgerung gem Art 116 Abs 2 S 1 GG wegen nichtehelicher Abkunft vom im Jahr 1938 ausgebürgerten Vater

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