Aktenzeichen 11 B 15.50031

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNP5W8WEKMLY3B7YE

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VGH München: Urteil vom 13.04.2015

(Zustimmung des Mitgliedstaates zur Rücküberstellung eines Asylbewerbers; ausschließliche Berücksichtigung systemischer Mängel; Berücksichtigung von vor der Zustimmungserteilung eingetretene Verzögerungen)

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