Aktenzeichen 3 U 3080/22

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RCN:
RCNP4FELL7Y7TH8UWW

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OLG Nürnberg: Entscheidung vom 10.03.2023

Schmerzensgeld, Mitverschulden, Unfall, Verkehrssicherungspflicht, Minderung, Berufung, Schmerzensgeldanspruch, Arbeitgeber, Verletzung, Ermessen, Schadensereignis, Aufhebung, Verschulden, Feststellung, konkrete Anhaltspunkte, angemessenes Schmerzensgeld, Ermessen des Gerichts

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