Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 08.12.2010
Nichtannahmebeschluss: Ersichtlich unzureichend begründete Urteilsverfassungsbeschwerde (§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG) - Auferlegung einer Missbrauchsgebühr iHv 300 Euro zu Lasten des Bevollmächtigten
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