Aktenzeichen 8 B 23/17

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerwG:2018:250118B8B23.17.0
RCN:
RCNP2V9V9BYHLZX7SM

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Bundesverwaltungsgericht: Beschluss vom 25.01.2018

"Andere Tatsachen", die für die Verfolgungsbedingtheit einer Veräußerung in der NS-Zeit sprechen

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