Aktenzeichen I ZB 59/09

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RCNP2MCNGHYMGW4K67

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 17.08.2010

(Versagung der Markeneintragung wegen mangelnder Unterscheidungskraft: Wesentlicher Verfahrensmangel wegen fehlender Einbeziehung von Vorentscheidungen in die Begründung der zurückweisenden Entscheidung - SUPERgirl)   

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