Aktenzeichen 1 StR 613/15

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2016:280616B1STR613.15.0
RCN:
RCNP2H7ZNVB7AE74CJ

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 28.06.2016

Bewaffnetes Sichverschaffen von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Rechtfertigung bei Erwerb zur Eigenbehandlung eines Schmerzpatienten

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