Aktenzeichen 203 VAs 495/22

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RCN:
RCNP2DU3294R5XSVWS

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BayObLG München: Entscheidung vom 02.03.2023

Ermessensentscheidung, Staatsanwaltschaft, Frist, Generalstaatsanwaltschaft, Ermessen, Therapie, Ablehnung, Rechtsverletzung, Gleichbehandlungsgrundsatz, Statthaftigkeit, Antragsteller, Rechtsbeschwerde, Verpflichtungsantrag, Antragsschrift, gerichtliche Entscheidung, Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Fortbildung des Rechts

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