Aktenzeichen 98 F 22.2187

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VGH München: Urteil vom 27.04.2023

Entschädigung wegen unangemessener Dauer eines Gerichtsverfahrens, Klage gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis, Grenzen des Gestaltungsspielraums des Ausgangsgerichts hinsichtlich der Verfahrensführung, Verzögerungsrüge, Rechtsmissbräuchliches „Dulde und liquidiere“ (verneint)

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