Aktenzeichen W 1 E 22.1003

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RCN:
RCNNZU2ZZRMULXC9QC

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VG Würzburg: Entscheidung vom 22.06.2022

Konkurrentenstreitverfahren, Dienstpostenkonkurrenz um eine Schulleiterstelle A 16, hier erfolgreich, Auswahlvermerk nicht nachvollziehbar, Nebeneinander von Regel- und Anlassbeurteilung, besonders positive Leistungsentwicklung im Rahmen zugrunde gelegter Anlassbeurteilung begründungsbedürftig, Erfordernis einer Anlassbeurteilung mangels Vergleichbarkeit auch beim Konkurrenten, da zeitlich keinerlei Überschneidung zwischen Regel- und Anlassbeurteilung, Beurteilungen laut Beurteilungsbogen im fehlerhaften Statusamt, Unzulässigkeit der Heranziehung des Ergebnisses von Vorstellungsgesprächen mangels Rechtsgrundlage, Auswahl des Antragstellers bei Verfahrenswiederholung möglich

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