Aktenzeichen M 26b E 23.186

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VG München: Entscheidung vom 06.04.2023

Lebensmittelüberwachung, Behördliche Veröffentlichung von lebensmittelrechtlichen Verstößen im Internet, Erfordernis zweier Untersuchungen bei auf Proben gestützten Verstößen, Begriff der Untersuchung, Nachvollziehbarkeit der Bußgelderwartung in Höhe von mindestens 350 Euro

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