Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren - "Smartbook" – keine Unterscheidungskraft – der lange Zeitraum bis zur Stellung des Löschungsantrags und die Motive der Löschungsantragstellerin sind unerheblich – Zulassung der Rechtsbeschwerde zur Sicherstellung einer einheitlichen Rechtsprechung
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