Aktenzeichen 2 StR 1/14

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ECLI:
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RCN:
RCNNX75XAXJBT7J36L

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 15.05.2014

Tatrichterliche Überzeugungsbildung im Strafverfahren: Grundsatz "in dubio pro reo" bei Tatbeteiligung mehrerer Angeklagter

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