Aktenzeichen 15 NE 16.2226

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RCN:
RCNNWDF4F7ZM5EP2YC

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VGH München: Entscheidung vom 08.02.2017

Fehlende Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren gegen Bebauungsplan bei behaupteten Verstößen gegen das Abwägungsgebot

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