Aktenzeichen 3 StR 557/16

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2017:070217B3STR557.16.0
RCN:
RCNNVYRDESGYLBX74Z

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 07.02.2017

Betäubungsmitteldelikt: Voraussetzung der Einziehung von Betäubungsmitteln

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