Aktenzeichen XII ZB 408/13

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 07.05.2014

Rechtsbeschwerde im Kindesunterhaltsverfahren: Mindestbeschwer nach einer Verurteilung zur Auskunftserteilung; Unmöglichkeit der Vorlage von in elektronischer Form erhaltenen Entgeltbescheinigungen und Geheimhaltungsinteresse des Unterhaltspflichtigen

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