Aktenzeichen III B 158/10

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RCNNUHWTBF6XBWCA7X

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Bundesfinanzhof: Beschluss vom 05.08.2011

(Nichtzulassungsbeschwerde, mit der die Verfassungswidrigkeit des Grundfreibetrags (§ 32a Abs. 1 EStG) sowie der Freibeträge nach § 32 Abs. 6 Satz 1 EStG für den Veranlagungszeitraum 2003 geltend gemacht wird)

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