Aktenzeichen 3 StR 111/17

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ECLI:
ECLI:DE:BGH:2017:250717B3STR111.17.0
RCN:
RCNNUDJENBKGEWXSQJ

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 25.07.2017

Revision in Strafsachen: Erforderlicher Inhalt der Urteilsgründe; notwendiger Umfang der Beweiswürdigung

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