Aktenzeichen 1 BvR 2388/11

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2015:rk20150819.1bvr238811
RCN:
RCNNTJY24899DFUSYM

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 19.08.2015

Nichtannahmebeschluss: Elterliches Erziehungsrecht durch Einrichtung eines acht- oder neunjährigen gymnasialen Bildungsgangs (G8 bzw G9) nicht verletzt - Freiheit der Wahl der Ausbildungseinrichtung (Art 12 GG) nicht tangiert - keine Verletzung des Anspruchs der Eltern einer Gymnasiastin auf effektiven Eilrechtsschutz - § 44 SchulG SH 2007 aF als hinreichende gesetzliche Grundlage für ministerielle Entscheidung über G8 bzw G9

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