Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Willkürverbots durch schlechthin unvertretbare Auferlegung von Kosten und Auslagen im OWi-Verfahren nach Verfahrenseinstellung - an sich unanfechtbare Kostenentscheidung im OWi-Verfahren kann im Anhörungsrügeverfahren (§§ 33a StPO, 46 Abs 1 OWiG) abgeändert werden - Gegenstandswertfestsetzung
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