Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 16.03.2011
Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung von Art 3 Abs 1 GG und Art 14 Abs 1 GG durch die leistungsmindernde Anrechnung von Verletztenrenten auf „Hartz IV-Leistungen“
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