Aktenzeichen 5 C 29/08

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RCNNSM3YQDZXK7L7JA

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Bundesverwaltungsgericht: Urteil vom 23.02.2010

Kapitalbildende Lebensversicherung; angemessene Alterssicherung im Sinne von § 39 Abs. 4 Satz 2 SGB 8

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