Aktenzeichen IX R 10/19

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BFH:2019:U.030919.IXR10.19.0
RCN:
RCNNQXQECP3BPWVQM3

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Bundesfinanzhof: Urteil vom 03.09.2019

("Zwischenvermietung" für die Anwendung der Ausnahmevorschrift des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3  2. Alternative EStG unschädlich)

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Bundesfinanzhof: Urteil vom 03.09.2019

("Zwischenvermietung" für die Anwendung der Ausnahmevorschrift des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3  2. Alternative EStG unschädlich - Die Entscheidung wurde nachträglich zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt; sie war seit dem 07.11.2019 als NV-Entscheidung abrufbar)

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