Aktenzeichen 5 Ca 112/21

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RCNNQWS2HYPPVZCLL5

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ArbG Rosenheim: Urteil vom 09.09.2021

Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Tarifvertragsparteien, Auslegung, Weihnachtsgeld, Vertragsschluss, Frist, Nachwirkung, Tarifauslegung, Anspruch, Beendigung, Rechtsweg, Wirksamkeit, Berufung, Sinn und Zweck, Sinn und Zweck der Tarifnorm, tarifliches Weihnachtsgeld

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