Aktenzeichen V ZR 39/16

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2017:230617UVZR39.16.0
RCN:
RCNNPHDMSFK6PXW3WZ

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 23.06.2017

Schuldübernahme: Alleinige Einwilligungsbefugnis des eingetragenen Eigentümers in die Übernahme einer Grundschuld

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