Aktenzeichen 3 OLG 7 Ss 88/17

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ECLI:
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RCN:
RCNNNCEQDQ26PBH69Q

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OLG Bamberg: Entscheidung vom 22.08.2017

Notwendigkeit ausreichender Feststellungen zu den Voraussetzungen einer Strafrahmenverschiebung

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